Seit 2011 verstößt die Stadt Kiel am Theodor-Heuss-Ring (THR) gegen die gesetzlich geltenden Grenzwerte zur Luftreinhaltung. Das Urteil des Oberlandesgerichtes in Schleswig ist an dieser Stelle klar: Der aktuelle Luftreinhalteplan reicht nicht aus. Deshalb habe ich die Prüfung einer Umweltzone beantragt. Damit wäre Kiel für Ausweichverkehre gewappnet, die infolge gerichtlich angeordneter Durchfahrtsbeschränkungen auf dem THR drohen.